Staatliche Förderung für Austausch von Heizungen

Heizungsgesetz: Dritte Förderrunde nun für alle Hauseigentümer

Mit der dritten Förderrunde sind nun auch die letzten vorgesehenen Gruppen antragsberechnet. Seit dem 27. August 2024 können alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer staatliche Fördermittel beantragen, um ihre alten Gas- und Ölheizungen zu ersetzen. Wie die KfW veröffentlichte, können jetzt auch Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Unternehmen und Kommunen Anträge zur Förderung stellen. Es gibt Förderungen von

Wärmepumpe

Jetzt in die Heizung investieren!

Eine Investition in die Heizungsanlage steht möglicherweise erst in zehn Jahren an. Doch die Optionen, die es hier für Immobilieneigentümer gibt, sollten schon jetzt klar sein. Sebastian Herkel vom Fraunhofer-Institut ISE erklärt, warum. Zum Interview bei Heise     Bild von IntelligentVisualDesing auf Pixabay Als Mitglied in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes berate ich

Gestern begann eine neue Förderrunde für den Heizungstausch hin zu klimafreundlichen Alternativen.

Neue Förderrunde für Heizungstausch startet

Gestern begann eine neue Förderrunde für den Heizungstausch hin zu klimafreundlichen Alternativen. Der Kreis der Berechtigten wurde erweitert, aber es gibt auch Kritik am Verfahren.   Wovon die Höhe der Förderung abhängt „Komplexe Förderung wird noch unübersichtlicher“ weiterlesen bei Tagesschau   Fördergelder für Heizungstausch: So kommen Sie an das Geld So funktioniert der Antrag Diese

Heizungsförderung für Privatpersonen

Heizungsförderung für Privatpersonen und für andere Zielgruppen

Ich habe heute ein längeres Gespräch mit der KFW geführt zur Beantragung der Heizungsförderung: Nachfolgende Vorgehensweise ist dabei zu beachten! Dietmar Rieth   Heizungsförderung für Privatpersonen Privat­personen, die Eigentümer eines Einfamilien­hauses sind und dieses selbst bewohnen (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz), können sich ab sofort im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, um voraussichtlich ab dem 27.02.2024 einen

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Bundes­förderung für effiziente Gebäude – Einzel­maß­nahmen

Die Förderrichtlinie zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen“ (Heizungstausch + zur Gebäudesanierung) vom 29. Dezember 2023 ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Zur Förderrichtlinie (als PDF-Datei, 32 Seiten) bei https://www.bundesanzeiger.de/…   Meldung der KFW zu der Richtlinie Mit Wirkung zum 01.01.2024 ist diese nun gültig. Die neue Förderung wird stufen­weise im Jahr 2024 starten.

Heizung optimieren

BMWK: Heizung optimieren oder erneuern

Für das Heizen und Warmwasser verbrauchen wir die meiste Energie im Eigenheim. Es lohnt sich deshalb, vorhandene Heizungsanlagen zu optimieren – oder sich für eine moderne, klimaschonende Technik zu entscheiden. Besonders umweltfreundlich und effizient heizt es sich mit Erneuerbaren Energien, zum Beispiel Sonne, Biomasse oder Erdwärme. Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer proftieren dabei von attraktiven Fördermöglichkeiten des

Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024

Jetzt umsteigen auf erneuerbares Heizen

Die Energiewende im Gebäudebereich wird nun mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz — GEG) begonnen. Damit wird etwas für den Klimaschutz getan, die Abhängigkeit vom Import fossiler Energien wird reduziert, man ist unabhängig von Preissprüngen bei Öl und Gas. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Regelungen publiziert, die ab 1. Januar 2024

Gebäudeenergiegesetz: neue Regeln für Heizungen

Gebäudeenergiegesetz: Welche Regeln gelten

Der Bundestag heute nun das Gebäudeenergiegesetz verabschiedet. Strenge Vorgaben bei künftigem Heizungsaustausch wurden teils stark entschärft. Unterstützt wird die Reform von geplanten höheren Fördersätzen. Ein Überblick: Wann tritt das Heizungsgesetz in Kraft? Was ist der Kernpunkt? Welche Heizungen können neu verbaut werden? Was passiert mit den bestehenden alten Öl- und Gasheizungen? Gibt es weitere Übergangsfristen?

Bundesmittel für Sanierung von Nichtwohngebäuden

BaFa – Förderung Sanierung Nichtwohngebäude

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt einen Überblick zur Sanierung von Nichtwohngebäuden.   Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. weiterlesen https://www.bafa.de/…   Anlagentechnik (außer Heizung) Gefördert wird der

Förderungen von Gebäudeeffizienz bzw. Sanierung von Nichtwohngebäuden

BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude (aktuell)

Die aktuelle Übersicht des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über Förderungen von Gebäudeeffizienz bzw. Sanierung von Nichtwohngebäuden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle 15 % der förderfähigen Ausgaben bei Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen. weitere Informationen