Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Fördermittel für EnergieeffizienzBis zum 30. Juni 2021 können Förderkredite und Zuschüsse für Effizienzhäuser und -gebäude weiterhin bei der KfW im Rahmen der Programmlinie „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ beantragt werden.

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

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Falls Sie Beratung wünschen:

Anfrage zu Dienstleistungen der Energieagentur Mittelrhein GbR
Gelistet für Förderungen: „Durch mich als Energieeffizienzexperte Ihr Zugang zu den Förderprogrammen von Bund und Land“
Wird gesendet