Ganz frisch aus dem „Ticker“ gibt es einiges aus Berlin zum Thema Energieeffizienz:
Kabinett beschließt Energieeffizienzgesetz
Das Bundeskabinett hat gestern den von Bundesminister Habeck vorgelegten Entwurf des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Damit bekommt Energiesparen erstmals einen klaren gesetzlichen Rahmen. Das Gesetz legt Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs fest. Diese entsprechen den europäischen Vorgaben, die sich aus der Novelle der EU- Energieeffizienzrichtlinie für das Jahr 2030 für Deutschland ergeben.
Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen:
1. Energieeffizienzziele
2. Energieeinsparpflichten von Bund und Länder
3. Vorbildfunktion der öffentlichen Hand bei der Energieeinsparung
4. Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen
5. Energieeffizienz- und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren
6. Vermeidung und Verwendung von Abwärme
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Energieeffizienzgesetz: Die öffentliche Hand wird Vorbild
Das neue Energieeffizienzgesetz verpflichtet Behörden, Unternehmen und Rechenzentren, mehr Energie einzusparen. Denn Klimaschutz und Energiewende können nur erfolgreich sein, wenn der Energieverbrauch in Deutschland dauerhaft sinkt. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf nun beschlossen. Bis 2030 sollen Bund und Länder 50 Terrawattstunden Energie einsparen.
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Nächste Runde beim Förderwettbewerb ab 1. Mai 2023
Am 1. Mai 2023 treten die novellierten Richtlinien der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) u. a. mit einigen Neuerungen beim Förderwettbewerb und beim Modul 5 „Transformationskonzepte“ in Kraft. Gleichzeitig ist der 1. Mai auch der Start für die nächste Runde beim Förderwettbewerb.
Themen: „Was, Wer, Wie“, Förderbedingungen, Schnellcheck, Wettbewerbsrunden, Antragstellung, Begleitung, Förderwettbewerb, Ideen und Beispiele
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