Neuerungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude 2023

Am 1. Januar 2023 treten bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neue Richtlinien in KraftAm 1. Januar 2023 treten bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neue Richtlinien sowohl für Wohngebäude (WG), Nichtwohngebäude (NWG) als auch Einzelmaßnahmen (EM) in Kraft.

Übersicht Energieeffizienz: Neue BEG-Sanierungsförderung

Die reformierte Sanierungsförderung der BEG enthält zahlreiche Änderungen: bei den Fördersätzen je nach Stufe und Klasse, für erneuerbare Energien, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen. Auch Brennstoffzellen werden jetzt gefördert.

Mit dem Jahreswechsel ist die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Sie beinhaltet zahlreiche Änderungen vor allem für die Sanierung. Die Neubauförderung wird als viertes Teilprogramm ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie geregelt.

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KFW: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäude­energie­gesetz

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

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Bild von Andreas Lischka auf Pixabay

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