Budget von 1 Mrd. Euro steht zur Verfügung
Ab 20.04.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Sie ist in dieser Form bis zum 31.12.2022 befristet. Es steht ein Budget von 1 Mrd. Euro für die Neubauförderung zur Verfügung.
Die Neuausrichtung der Neubauförderung soll in drei Schritten erfolgen.
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Nach dem Neustart der Sanierungsförderung am 22.02.2022, wird am 20.04.2022 auch die Neubauförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit angepassten Konditionen wieder starten. Dies bedeutet, dass Anträge für die Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 – Neubauförderung über die KfW ab 20.04.2022 gestellt werden können. Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQ zur BEG.
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Zinsänderung bei KfW-Förderung: Zinserhöhung in vielen Programmen
Betroffen sind BEG, Wohneigentumsprogramm und Barrierefreiheit:
Seit dem 31.3.2022 gelten für einige Förderprogramme der KfW neue Zinskonditionen. Die KfW hat die Zinsen in einigen Programmen der Wohnwirtschaft erhöht – das gilt unter anderem für BEG-Förderkredite, im Programm Altersgerecht Umbauen sowie im Wohneigentumsprogramm. Die Konditionen der KfW-Bank sind für Eigentümer:innen bei der Sanierung dennoch attraktiv.
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