Lüftungsförderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht

Fördermittel für Lüftung öffentlicher GebäudeDie Lüftungsförderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums ist seit gestern (18. Oktober 2020) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist gültig bis zum 31.12.2021.

Nun können Schulen und Kita´s sowie öffentliche Gebäude  sachgerecht und energiesparend mit qualifizierter Lüftungs- und Messtechnik in CORONA Zeiten nachgerüstet werden! Die Richtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ bietet die Chance, dass die Nachrüstungsmöglichkeiten in dieser Zeit der Pandemie geklärt werden können.

Als unabhängige Energieberater/innen stehen wir in Verbindung mit den infrage kommenden Planern und Handwerkern in engem Austausch.

 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Weitere Informationen zum Förderverfahren wie

  • Antragsberechtigung
  • Gegenstand der Förderung
  • Art und Höhe der Förderung
  • Antragsverfahren

unter https://www.bafa.de/…


Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Falls Sie Beratung wünschen:

Anfrage zu Dienstleistungen der Energieagentur Mittelrhein GbR
Gelistet für Förderungen: „Durch mich als Energieeffizienzexperte Ihr Zugang zu den Förderprogrammen von Bund und Land“
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