Die Lüftungsförderrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums ist seit gestern (18. Oktober 2020) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist gültig bis zum 31.12.2021.
Nun können Schulen und Kita´s sowie öffentliche Gebäude sachgerecht und energiesparend mit qualifizierter Lüftungs- und Messtechnik in CORONA Zeiten nachgerüstet werden! Die Richtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ bietet die Chance, dass die Nachrüstungsmöglichkeiten in dieser Zeit der Pandemie geklärt werden können.
Als unabhängige Energieberater/innen stehen wir in Verbindung mit den infrage kommenden Planern und Handwerkern in engem Austausch.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Weitere Informationen zum Förderverfahren wie
- Antragsberechtigung
- Gegenstand der Förderung
- Art und Höhe der Förderung
- Antragsverfahren
unter https://www.bafa.de/…
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