Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ist am 18. Dezember 2019, einen Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten. Das Gesetz legt als Bestandteil des Klimapakets der Bundesregierung das nationale Klimaschutzziel für 2030, eine Verminderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber dem Jahr 1990 fest.
Dabei können die Klimaschutzziele noch weiter angeoben werden, wovon auch auszugehen ist, da Deutschland der mit weitem Abstand größte Treibhausgasemittent in der EU ist.
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Gesetz zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bundesgesetzblatt
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