Neubauförderung für ener­gie­ef­fi­zi­ente Gebäude vergriffen – andere Förderungen

Förderung für energieeffiziente Neubauten durch die KfW beendetEine staatlichen Förderung für energieeffiziente Neubauten durch die KfW wurde ab heute wieder aufgelegt, mit 1 Mrd. Euro an Mitteln. Doch bereits am Mittag waren sie komplett abgerufen und es können keine Anträge mehr gestellt werden.

Zugesagte Anträge sind nicht betroffen. Gab es bereits eine Finanzierungszusage, so ist die Förderung sicher. Der Kredit wird ausgezahlt, sobald der Kredit abgerufen wird. Auch Kommunen erhalten ihren Zuschuss, wenn die Einhaltung der Förder­voraussetzungen nachgewiesen wird.

Hinweis: Ab dem 21.04.2022 können wieder Anträge für die Neubau­förderung gestellt werden, beschränkt auf Effizienz­haus-Stufe 40 mit Nachhaltig­keits-Klasse / Effizienz­gebäude-Stufe 40 mit Nachhaltig­keits-Klasse.

Weitere Informationen:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
(261/262/263, 461/463):

1. Start Stufe 2 der Neubauförderung am 21.04.2022

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Bundesförderung für effiziente Gebäude
Wohngebäude – Zuschuss 461

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Bundesförderung für effiziente Gebäude
Wohngebäude – Kredit 261, 262
Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren

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Bild von ReneSchulze1984 auf Pixabay

Falls Sie Beratung wünschen:

Anfrage zu Dienstleistungen der Energieagentur Mittelrhein GbR
Gelistet für Förderungen: „Durch mich als Energieeffizienzexperte Ihr Zugang zu den Förderprogrammen von Bund und Land“
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