Eine staatlichen Förderung für energieeffiziente Neubauten durch die KfW wurde ab heute wieder aufgelegt, mit 1 Mrd. Euro an Mitteln. Doch bereits am Mittag waren sie komplett abgerufen und es können keine Anträge mehr gestellt werden.
Zugesagte Anträge sind nicht betroffen. Gab es bereits eine Finanzierungszusage, so ist die Förderung sicher. Der Kredit wird ausgezahlt, sobald der Kredit abgerufen wird. Auch Kommunen erhalten ihren Zuschuss, wenn die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachgewiesen wird.
Hinweis: Ab dem 21.04.2022 können wieder Anträge für die Neubauförderung gestellt werden, beschränkt auf Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse / Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse.
Weitere Informationen:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
(261/262/263, 461/463):
1. Start Stufe 2 der Neubauförderung am 21.04.2022
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Wohngebäude – Zuschuss 461
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Wohngebäude – Kredit 261, 262
Haus und Wohnung energieeffizient bauen und sanieren
Bild von ReneSchulze1984 auf Pixabay
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