Mit der dritten Förderrunde sind nun auch die letzten vorgesehenen Gruppen antragsberechnet.
Seit dem 27. August 2024 können alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer staatliche Fördermittel beantragen, um ihre alten Gas- und Ölheizungen zu ersetzen. Wie die KfW veröffentlichte, können jetzt auch Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Unternehmen und Kommunen Anträge zur Förderung stellen. Es gibt Förderungen von bis zu 70%.
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KfW setzt Förderfahrplan in der Heizungsförderung weiter konsequent um
- Dritte Antragstellergruppe ab heute ans Online-Kundenportal der KfW angebunden
- Förderung steht ab sofort allen privaten und gewerblichen Antragstellergruppen offen
- Zuschusszusagen und damit Reservierung der Fördermittel digital und automatisiert
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Bild von Frauke Riether auf Pixabay
Als Mitglied in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes berate ich Sie gerne.