Heizungsgesetz: Dritte Förderrunde nun für alle Hauseigentümer

Staatliche Förderung für Austausch von HeizungenMit der dritten Förderrunde sind nun auch die letzten vorgesehenen Gruppen antragsberechnet.

Seit dem 27. August 2024 können alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer staatliche Fördermittel beantragen, um ihre alten Gas- und Ölheizungen zu ersetzen. Wie die KfW veröffentlichte, können jetzt auch Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Unternehmen und Kommunen Anträge zur Förderung stellen. Es gibt Förderungen von bis zu 70%.

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KfW setzt Förderfahrplan in der Heizungsförderung weiter konsequent um

    • Dritte Antragstellergruppe ab heute ans Online-Kundenportal der KfW angebunden
    • Förderung steht ab sofort allen privaten und gewerblichen Antragstellergruppen offen
  • Zuschusszusagen und damit Reservierung der Fördermittel digital und automatisiert

weitere Informationen bei KfW

 

 


Bild von Frauke Riether auf Pixabay

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