Zuschüsse und Kredite durch den Bund
Eine neue Richtlinie für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) ist seit dem 15. Februar 2024 gültig. Bei der Aktualisierung wurden das Förderprogramm u. a. bei der Überarbeitung an die neuen EU-Rahmenbedingungen der EU angepasst.
Zur Übersicht beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Was wird gefördert und wer kann was bekommen?
- Modul 1: Querschnittstechnologien – kleine und mittlere Unternehmen
- Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemangement-Software
- Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Basisförderung
- Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus
- Modul 5: Transformationspläne
- Modul 6: Elektrifizierung – kleine Unternehmen
Liste aller förderfähigen Anlagen wie Biomasseanlagen, Kollektoren und Solaranlagen, Wärmepumpenanlagen, Wärmepumpen mit Prüf- / Effizienznachweis und Energiemanagementsoftware hier…
Falls Sie Beratung wünschen: