Ab 01. Januar 2019 gibt es eine Neuordnung der Förderungen bei der kfW für verschiedene Programme.
Ab dann werden die „Zuschüsse nur noch über das BAFA“ und „Finanzierungen mit Tilgungszuschuß über die KfW“ (mit Hausbank-Durchleitung) möglich sein.
Insgesamt bedeutet diese Änderung eine teilweise deutliche Verbesserung der Konditionen (insbes. Bei Erneuerbaren) und eine gute Grundlage für Unternehmen die in diesem Bereich investieren wollen.
Sobald die Technischen Mindestanforderungen (TMA) verfügbar sind können die geplanten Vorhaben darauf abgestimmt werden. Reine Zuschußprogramme der KfW entfallen dafür !!
Vorab schon mal die Eckdaten:
Modul 1: Querschnittstechnologien
Modul 2: Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Kreditbetrag
Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert.
Der Kreditbetrag beträgt in der Regel bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben.
Eine Aufstockung des Kredits oder des Tilgungszuschusses nach Kreditzusage ist nicht möglich
Tilgungszuschuß
Mit Nachweis der durchgeführten Investitionen gemäß Zusage erhalten Sie einen Tilgungszuschuß
… für Maßnahmen aus Modul 1:
- Bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten.
- Förderung nach: De-minimis-Verordnung (Komponente 1), Artikel 38 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (Komponente 4).
… für Maßnahmen aus Modul 2:
- Bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten
- Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten.
- Förderung nach: De-Minimis-Verordnung (Komponente 1), Artikel 41 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (Komponente 5).
… für Maßnahmen aus Modul 3:
- Bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten.
- Förderung nach: De-Minimis-Verordnung (Komponente 1), Artikel 38 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (Komponente 4).
… für Maßnahmen aus Modul 4:
- Bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Tilgungszuschuss beträgt maximal 500 Euro pro eingesparter Tonne Kohlenstoffdioxid und Jahr.
- Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten. Der Tilgungszuschuß beträgt maximal 700 Euro pro eingesparter Tonne Kohlenstoffdioxid und Jahr.
- Umfasst das Vorhaben auch Maßnahmen nach Modul 2, so können die mit diesen Maßnahmen eingesparten Tonnen Kohlenstoffdioxid bei der Ermittlung der maximalen Tilgungszuschußhöhe mit angerechnet werden.
- Förderung nach: De-Minimis-Verordnung (Komponente 1), Artikel 38 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (Komponente 4), Artikel 41 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (Komponente 5), Artikel 46 Absatz 5 und 6 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (Komponente 11).
Pro Vorhaben gilt ein Höchstbetrag für den Tilgungszuschuß von 10 Millionen Euro für Maßnahmen aus den Modulen 2 bis 4. (gesondertes Prüfverfahren)
Anmerkung zum Tilgungszuschuß:
Der Tilgungszuschuß für Maßnahmen aus Modul 1 ist auf maximal 200.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. (übliches Anzeigeverfahren)
Anmerkung zur Beratung:
Förderfähig sind darüber hinaus die Kosten für die Erstellung eines (Energie-) Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Maßnahme durch externe Energieberater.
Die Amortisationszeit des gesamten Vorhabens muss ohne Inanspruchnahme einer Förderung insgesamt mehr als 2 Jahre betragen.
Bei Antragstellung benötigen wir ein von einem Energieberater erstelltes Einsparkonzept. Die Erstellung des Einsparkonzepts erfolgt auf Basis des verbindlichen Musters „Einsparkonzept“.
Der Energieberater muss vom BAFA für das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ zugelassen sein. Zugelassene Energieberater finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie „Energieberatung Mittelstand“ (www.energie-effizienz-experten.de).
Der Energieberater kann die Umsetzung der Maßnahme begleiten, darf diese aber nicht selbst technisch umsetzen. Für eine Terminvereinbarung stehe ich gerbe zur Verfügung!
MFG Dipl. Ing. (FH) elektrische Energietechnik
Dietmar Rieth