Der Energieausweis: Pflicht und Ausnahmen von der Pflicht

Dämmung von GebäudenEin Energieausweis ist Pflicht und darin wird der energetische Zustand eines Hauses bewertet. Durch die Einteilung in Effizienzklassen ist der Vergleich mit anderen Gebäuden, wie Einfamilienhäusern oder Mehrfamilienhäusern möglich. Energieausweise gibt es ebenfalls für Bürogebäude wie auch Gewerbeimmobilien. Der Energieausweis bezieht sich immer aufs Gebäude und nicht einzelne Wohnungen. Er liefert Hinweise für künftig anfallende Energiekosten sowie möglicherweise notwendige Modernisierungen.

Kleine Gebäude unter 50m² Nutzfläche und Baudenkmäler fallen nicht unter die Pflicht der Vorlage eines Energieausweises. Haben Sie Zweifel, ob sie einen Ausweis brauchen, so fragen Sie bitte bei uns nach.

Der Energieausweis muss bei der Besichtigung einer Wohnung oder eines Gebäudes vorgelegt werden. Bereits in einer Annonce müssen Daten mitgeteilt werden. Falls nicht, so droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 14tausend Euro.

Wird bei Verkauf und Neuvermietung kein gültiger Energieausweis vorgelegt oder fehlen im Inserat Angaben aus dem Energieausweis, drohen Bußgelder bis zu 14.000 Euro. Dies ist allerdings eine theoretische Angabe. Unseres Wissens nach wurde bislang in keinem Fall ein Bußgeld in dieser Höhe verhängt.

Seit Juli 2018 verlieren die ersten Energieausweise ihre Gültigkeit und es müssen neue erstellt werden.

Hauseigentümer sollten nicht auf Trickbetrüger hereinfallen, sondern dafür seriöse Gebäudeenergieberater konsultieren. Wer ungültige Ausweise verwendet, muss mit einem Bußgeld rechnen.

 

Haben Sie Fragen?

[contact-form-7 id=“62″ title=“Angebot Wohngebäude“]