Das Solarpaket der Bundesregierung vereinfacht den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen und beschleunigt den Ausbau der Solarenergie. Nach dem Bundestag hat nun eine weitere Vereinfachung im Wohneigentums- und Mietrecht dazu auch den Bundesrat passiert.
Erleichterungen für Steckersolargeräte im Wohneigentums- und Mietrecht
Beschluss des Bundesrates am 4. Juli 2024:
Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen
weiterlesen bei Bundesrat (PDF)
Fragen und Antworten zu den neuen Regelungen im Wohneigentums- und Mietrecht gibt es beim Bundesministerium der Justiz (PDF)
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