Die aktuelle Übersicht des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle über Förderungen von Gebäudeeffizienz bzw. Sanierung von Nichtwohngebäuden
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
15 % der förderfähigen Ausgaben bei Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.
weitere Informationen unter https://www.bafa.de/…
Anlagentechnik (außer Heizung)
15 % der förderfähigen Ausgaben beim Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, wie beispielsweise einer energieeffizienten raumlufttechnischen Anlage.
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Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Gefördert werden mit mindestens 10 % der förderfähigen Ausgaben der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet.
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Heizungsoptimierung
Gefördert mit 15 % der förderfähigen Ausgaben werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung des Heizungsverteilsystems einer mindestens 2 Jahre alten Anlage zur Wärmeerzeugung in Bestandsgebäuden, mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird, wie beispielsweise der hydraulische Abgleich oder der Austausch der Heizungspumpe.
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Fachplanung und Baubegleitung
Mit einem Fördersatz von 50 % der förderfähigen Ausgaben werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms bezuschusst.
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Bild von Andreas Lischka auf Pixabay
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