Aufhebung der Flächen-Begrenzung des Baukindergeldes richtig!

DEN: „Energieeffizienz sollte in die Bemessungsgrundlage integriert werden“

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. begrüßt grundsätzlich die Entscheidung der Spitzen der Berliner Koalition, das Baukindergeld nun doch nicht wie geplant auf 120 m2 Wohnfläche für eine vierköpfige Familie zu begrenzen. Vielmehr soll es ohne Flächenbegrenzung bis zum 31.12.2020 beantragt und dann über zehn Jahre gezahlt werden. Damit will man Wohnungsbau mit einem mehrere Milliarden Euro schweren Programm angeschieben.

„Es ist grundsätzlich richtig, keine Flächenbegrenzung zur Bedingung für das Baukindergeld zu machen“, sagt der Vorsitzende des DEN, Dipl.-Ing. Hinderk Hillebrands. „Vor allem für Familien, die ein Eigenheim in einer ländlichen Region suchen, wäre sonst die staatliche Förderung ausgeblieben. Für den gesamten ländlichen Raum hätte diese Förderung kaum einen Sinn gemacht, da nur sehr wenige Menschen unter 125 m² bauen bzw. bauen lassen. Das ist die durchschnittliche Wohnfläche für eine vierköpfige Familie im Einfamilienhaus oder in einer Doppelhaushälfte mit drei Zimmern, Bad, Hauswirtschaftsraum, Anschlussraum, Ess-/Wohnzimmer und Küche.“

Das DEN regt allerdings an, die neue Förderung mit Kriterien der Energieeffizienz der bezuschussten Gebäude zu verknüpfen. „Damit würde diese Förderung zu einem bewussten Umgang mit Ressourcen beitragen, welcher wirtschafts- und klimapolitisch von größter Bedeutung ist. Die Wohnqualität misst sich nicht alleine an der Größe und Quadratmeterzahl eines Gebäudes“, schlägt der Ko-Vorsitzende des Netzwerkes vor, Dipl.-Ing. Hermann Dannecker.

Beide Ingenieure plädieren dafür, diese staatliche Förderung nicht vom Charakter der Immobilie abhängig zu machen: „Im Hinblick auf die Entspannung des Wohnungsmarktes in Metropolregionen und auf die Veränderung des Wohnens im ländlichen Raum muss ein Einfamilienhaus nicht die Wohnform der Zukunft sein. Vorausgesetzt, die Einführung des Baukindergeldes ist unumgänglich und wird anhand verschiedener Kriterien eingeschränkt, macht es mit Blick in die Zukunft derzeit nur Sinn, die Bemessungsgrundlage über die Energieeffizienz herbeizuführen. So könnte eine Bemessungsgrundlage beispielsweise über den End- und Primärenergieverbrauch pro Quadratmeter erfolgen“, sagen Hillebrands und Dannecker übereinstimmend.

Das DEN schlägt außerdem vor, die Zuschüsse nach Stadt, Land und Region zu staffeln und sich den realen Gegebenheiten anzupassen. In der Tat sei das Bauen in der Stadt erheblich teurer als auf dem Land. Deshalb sei es sinnvoll, hier differenziert vorzugehen. Außerdem müsse die Regierung beim geplanten Baukindergeld den Bedenken des Bundesrechnungshofes gerecht werden, der sowohl die soziale Gerechtigkeit der Förderung insgesamt als auch den Bund als alleinigen Fördergeber in Frage stellt.

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