Die Förderrichtlinien zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) auf seiner Homepage aktualisiert und zwar in den Bereichen Einzelmaßnahmen, Wohngebäude und Nichtwohngebäude.
Um die Änderungen nachvollziehen zu können, wurden die Fassungen mit den markierten Änderungen veröffentlicht. Gültig sind sie nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger, was einige Wochen dauern kann.
Nachfolgend die Publikationen:
(PDF-Dateien auf der Site des BMWi)
Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) – vom 17. Dezember 2020 – In der Fassung vom XX. Mai 2021
Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) – vom 17. Dezember 2020 – In der Fassung vom XX. Mai 2021
Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Vom 17. Dezember 2020 In der Fassung vom XX. Mai 2021
Falls Sie Beratung wünschen: