Bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden ist im Klimaschutzprogramm 2030 eine steuerliche Förderung für energetische Maßnahmen vorgesehen. Der Rechtsverordnung, die die konkreten Mindestanforderungen enthält, hat der Bundesrat am 20.12.2019 zugestimmt. Dem ging ein Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat voraus, der eine Änderung für definierte Energieberatungsleistungen umfasst.
Durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld werden gefördert:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Erneuerung bzw. der Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung einer Heizungsanlage
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- die Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Energieberatung beliebt freiwillig und sollen Fachunternehmer Eigennutzung bescheinigen?
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