Die Förderrichtlinie zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen“ (Heizungstausch + zur Gebäudesanierung) vom 29. Dezember 2023 ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
Zur Förderrichtlinie (als PDF-Datei, 32 Seiten) bei https://www.bundesanzeiger.de/…
Meldung der KFW zu der Richtlinie
Mit Wirkung zum 01.01.2024 ist diese nun gültig. Die neue Förderung wird stufenweise im Jahr 2024 starten.
Detaillierte Informationen der KfW zu Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz hier..
In dem „Topf“ sind für dieses Jahr 18 Milliarden €, für den Anfang nicht schlecht. Wahrscheinlich gilt aber auch hier wieder das Windhund verfahren, wer zuerst kommt kriegt was ab! Von daher ist es wohl wichtig die angedachten Sanierungen und geförderten Baubegleitungen nun zügig im neuen Jahr anzugehen !!
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Bild von Bernd Scheumann auf Pixabay
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