Am 1. Januar 2023 treten bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neue Richtlinien sowohl für Wohngebäude (WG), Nichtwohngebäude (NWG) als auch Einzelmaßnahmen (EM) in Kraft.
Übersicht Energieeffizienz: Neue BEG-Sanierungsförderung
Die reformierte Sanierungsförderung der BEG enthält zahlreiche Änderungen: bei den Fördersätzen je nach Stufe und Klasse, für erneuerbare Energien, Biomasseanlagen oder Wärmepumpen. Auch Brennstoffzellen werden jetzt gefördert.
Mit dem Jahreswechsel ist die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. Sie beinhaltet zahlreiche Änderungen vor allem für die Sanierung. Die Neubauförderung wird als viertes Teilprogramm ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie geregelt.
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KFW: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz
- für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
- für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
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Bild von Andreas Lischka auf Pixabay
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