Für die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) tritt ab jetzt eine Änderung in der Förderrichtlinie in Kraft. Neu ist, dass Unternehmen direkt nach Antragstellung mit der Umsetzung ihrer Vorhaben beginnen können – zuvor mussten sie auf die Antragsbewilligung warten, um eine Förderung zu erhalten. Durch die neue Regelung können jährlich Invesitionen in Höhe von etwa drei Mrd. Euro und damit verbundene Endenergieensparungen von etwa sieben Terrawattstunden (TWh) schneller realisiert werden.
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Infos zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
Förderart: Zuschuss
Förderbereich: Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet: bundesweit
Förderberechtigte: Unternehmen
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wenn Sie in hocheffiziente Querschnittstechnologien investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Investitionskosten bekommen.
Detaillierte Informationen unter https://www.foerderdatenbank.de/…
Förderdatenbank Bund, Länder, EU
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