Zum 28. Juli 2022 treten Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft. Für Anträge beim BAFA (Einzelmaßnahmen Zuschuss) gilt eine Übergangsregelung bis einschließlich 14. August 2022. Weitere Informationen finden Sie in den BEG-FAQs.
Fördermittel für Gebäudesanierung und Neubauten
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Gebäudeförderung attraktiver zu gestalten. Ein zentraler Punkt dabei: Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien werden unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die Investitionsanreize sollen entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
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KfW: Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100 / Effizienzgebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus).
- Die Kreditförderung der Einzelmaßnahmen bei der KfW wird eingestellt. Die Zuschussförderung der Einzelmaßnahmen beim BAFA bleibt bestehen.
- Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird gestrichen.
- Bei Sanierung, Neubau und Kauf werden Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst.
- Wichtig für Privatpersonen und Unternehmen: Die Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) können noch bis zum Ablauf des 27.07.2022 beantragt werden.
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