Bessere Förderbedingungen für Klein- und Mittelständler
und neuer Förderschwerpunkt Ressourceneffizienz
Am 1. November 2021 treten zwei neue Förderrichtlinien des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft. Beide Förderrichtlinien verbessern und erweitern die Effizienzförderung für die Wirtschaft und passen so die Förderung an die gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung an. Neben Energieeffizienz wird künftig auch Ressourceneffizienz gefördert. Zudem werden die Förderbedingungen vor allem für Klein- und Mittelständler verbessert. Konkret geht es um die Förderrichtlinien „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ sowie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz – Förderwettbewerb“.
Bis zum Jahr 2045 will Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen. Dafür brauchen wir eine energieeffiziente Wirtschaft und eine Senkung des Primärenergieverbrauchs unserer Volkswirtschaft.
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