Das neue Gebäudeenergiegesetz enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gebäudeenergiegesetz wurde von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesinnenministeriums eingebracht. Der Bundestag hat das GEG am 18. Juni 2020 verabschiedet. Der Bundesrat hat das GEG am 3. Juli 2020 durch Beschluss bestätigt.
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Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude und zur Änderung weiterer Gesetze
Vom 8. August 2020
Zum Gesetz im Bundesanzeiger https://www.bgbl.de/…
GEG: Smart Home als energetische Stellschraube
Die intelligente Steuerung von Heizung, Lüftung und Co. rückt in den Fokus der Gesetzgeber, um die Energieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern. Was bereits jetzt im GEG enthalten ist und womit in Zukunft zu rechnen ist.
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